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ThomasR
Guest
Ich denke, das Argument Hygiene wird immer gerne an erster Stelle bemüht, weil es irgendwie einleuchtend klingt und sowas Selbstverständliches an sich hat, daß man gar nicht weiter drüber nachdenkt. Was den Sicherheitsaspekt bei Gerichten im besonderen angeht, dürfte da in erster Linie eine Rolle spielen, daß Justizwachtmeister nicht als Hundeexperten ausgebildet sind und sagen können „Hund bleibt draußen“ oder „Hund darf rein“, zumal gerade beim Gericht nun auch Publikum vorbeikommt, bei dem der Besitz eines Kampfhundes nicht unüblich ist. Oder laß es einfach nur einen Hund sein, der aufgrund der Größe furcht- oder respekteinflößend wirken würde, wenn er sich losreißt und durchs Gebäude rennt. Außerdem könnte ein solcher Hund theoretisch als ganz subtile Form der Zeugenbeeinflussung mißbraucht werden, wenn Angeklagte/Parteien und Zeugen vor dem Aufruf der Sache auf dem Flur warten. Das würde unglaublich kompliziert, wenn man es anders regeln wollen würde als durch ein generelles Hundeverbot. Wahrscheinlich ist es so, daß im Justizbereich als genauso einleuchtend und selbstverständlich angesehen wird wie der Verweis auf Hygiene, wenn man sich auch auf Sicherheitsgründe bezieht. Aber das erklärt alles nicht, daß das Gefahrenpotential eines Hundes in einem Justizgebäude höher sein soll als in anderen Gebäuden.
Von daher bin ich auch sehr gespannt, was bei meinen Anfragen wegen „Hund mitbringen?“ herauskommt.
Schönen Sonntag
Thomas
Von daher bin ich auch sehr gespannt, was bei meinen Anfragen wegen „Hund mitbringen?“ herauskommt.
Schönen Sonntag
Thomas